Kommentar: Arbeitnehmer entlasten: Jetzt Steuern und Sozialbeiträge reformieren
Die Wirtschaftsforschungsinstitute haben in ihrem Frühjahrsgutachten 2015 vorgeschlagen, das System der Abgaben auf Arbeitseinkommen in Deutschland zu reformieren. Eine solche Reform sollte vier Kernelemente beinhalten: Erstens nimmt die steuerliche Belastung mit steigenden Einkommen (Progression) bei kleinen und mittleren Einkommen schneller zu als bei hohen; dieser so genannte Mittelstandsbauch im Einkommensteuertarif sollte eingeebnet werden. Zweitens wird der Spitzensteuersatz schon bei Einkommen erreicht, die etwa dem 1,3-fachen des Durchschnittseinkommens entsprechen; bei der Einführung des progressiven Steuertarifs im Jahr 1958 griff er beim 17-fachen des damaligen Durchschnittseinkommens. Der Spitzensteuersatz sollte tatsächlich erst bei Spitzeneinkommen greifen. Drittens verliert der Solidaritätszuschlag mehr und mehr seine Berechtigung; es handelt sich dabei um eine Ergänzungsabgabe, die ursprünglich zur Finanzierung der Deutschen Einheit vorgesehen war und nur vorübergehender Natur sein sollte. Zudem kommt es immer wieder zu dem Missverständnis, der Solidaritätszuschlag werde nur im Westen bezahlt, obwohl er im Osten genauso erhoben wird. Diese Ergänzungssteuer sollte abgeschafft werden. Viertens sind in der Vergangenheit immer mehr Lasten, die aus allgemeinen Steuern zu finanzieren wären, wie etwa die „Mütterrente“, allein den Sozialversicherungen aufgebürdet worden. Entsprechende Zuschüsse aus Steuermitteln an die Sozialversicherung würden zu niedrigeren Beitragssätzen in der Sozialversicherung führen und damit die Arbeitnehmer entlasten, denn die Steuern speisen sich auch aus Selbstständigen- und Vermögenseinkünften.