Stellungnahme zum „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 15. Mai 2019
Die Bundesregierung plant, bis zum Jahr 2038 die Produktion von Strom aus Braunkohle zu beenden. Den von dem Braunkohleausstieg besonders betroffenen Regionen will die Bundesregierung finanzielle Hilfe für den Strukturwandel gewähren. Dazu soll das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ beschlossen werden. In dieser Stellungnahme werden ökonomische Aspekte des vorgesehenen beschleunigten Braunkohleausstiegs diskutiert. Zentrale Aussagen der Stellungnahme sind, dass ein beschleunigter Braunkohleausstieg zwar geeignet ist, nationale Emissionsziele zu erreichen, aber die europäischen bzw. globalen Treibhausgasemissionen dadurch kaum beeinflusst werden. Die gesamtwirtschaftlichen Kosten eines beschleunigten Braunkohleausstiegs dürften überschaubar sein, aber die wirtschaftliche Entwicklung in einzelnen Regionen würde aufgrund der regionalen Konzentration des Braunkohleabbaus deutlich beeinträchtigt werden. Maßnahmen zur Förderung des Strukturwandels in den betroffenen Regionen sollten an den wichtigsten langfristigenWachstumstreibern Bildung sowie Forschung und Entwicklung ansetzen und vor allem das Humankapital stärken. Eine Konzentration auf die Förderung von Sachinvestitionen, auf die Industrie oder auf bestimmte Technologien ist hingegen nicht aussichtsreich in Bezug auf langfristige ökonomische Ziele.