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IWH-Flash-Indikator IV. Quartal 2024 und I. Quartal 2025

Katja Heinisch Oliver Holtemöller Axel Lindner Birgit Schultz

in: IWH Flash Indicator, No. 4, 2024

Abstract

<p>Der deutsche Konjunkturmotor stottert weiter vor sich hin. Obwohl das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im dritten Quartal 2024 um 0,2% zunahm, liegt es immer noch unter dem Niveau vom ersten Quartal 2024, da das zweite Quartal nach neuesten Zahlen weitaus schwächer ausgefallen ist als zuvor gemeldet (vgl. Abbildung 1). Der leichte Zuwachs im dritten Quartal dürfte dabei vor allem auf gestiegene staatliche und private Konsumausgaben zurückzuführen sein. In den Unternehmen ist die Stimmung weiterhin trüb und die wirtschaftspolitische Unsicherheit dürfte weiterhin hoch bleiben. Zudem belasten nach wie vor gestiegene Energie- und Lohnkosten die Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Alles in allem dürfte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) laut IWH-Flash-Indikator im vierten Quartal 2024 stagnieren. Für den Jahresbeginn 2025 deuten allerdings die Frühindikatoren auf eine Belebung der wirtschaftlichen Aktivitäten und einen Anstieg des BIP um 0,4% hin. Diese reflektieren jedoch noch nicht die jüngsten politischen Ereignisse in den USA und in Deutschland.</p>

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IWH-Flash-Indikator III. und IV. Quartal 2024

Katja Heinisch Oliver Holtemöller Axel Lindner Birgit Schultz

in: IWH Flash Indicator, No. 3, 2024

Abstract

<p>Die deutsche Wirtschaft ist noch immer im Abschwung. Seit nunmehr zwei Jahren folgen abwechselnd minimale Zu- und Abnahmen von einem Quartal auf das nächste. Zuletzt nahm das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im zweiten Quartal 2024 um 0,1% ab. Zuvor war es zwar um 0,2% gestiegen (vgl. Abbildung 1), aber auch dies reicht nicht aus, um die negative Produktionslücke zu verringern. Die Produktion in der Industrie und vor allem am Bau ist im zweiten Quartal spürbar gesunken. Auch im laufenden dritten Quartal ist die Stimmung der Unternehmen schlecht. Neben einer schwachen Nachfrage für Exportgüter gibt es eine Reihe von Gründen, warum ein Aufschwung noch nicht in Gang kommt: So wirken neben hohen Zinsen und Energiepreisen auch eine richtungslose Politik sowie eine Vielzahl geopolitischer Krisenherde investitionshemmend. Auch der nach wie vor hohe Krankenstand belastet die Wirtschaft. Alles in allem dürfte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) laut IWH-Flash-Indikator im dritten Quartal 2024 um lediglich 0,2% steigen, was erneut keine konjunkturelle Trendwende bedeutet. Eine kräftigere Belebung könnte sich aufgrund steigender Realeinkommen am Jahresende einstellen.</p>

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Reformvorschläge für die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland

Oliver Holtemöller Birgit Schultz Götz Zeddies

in: IWH Policy Notes, No. 1, 2024

Abstract

Politik und Gesellschaft verknüpfen mehrere verschiedene Ziele mit der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich die Sicherung des Existenzminimums im Alter, die Erbringung von Leistungen bei (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit und die Sicherung des während des Erwerbslebens erreichten Lebensstandards im Alter. Aus ökonomischer Perspektive wäre es besser, für verschiedene Ziele auch verschiedene Instrumente einzusetzen. Sonst besteht die Gefahr von Zielkonflikten, insbesondere im Zusammenhang mit der effizienten Finanzierung der Leistungen. Im System der Sozialen Marktwirtschaften ist staatliches Handeln vor allem dann angezeigt, wenn Marktversagen besteht, der Markt ohne staatliche Eingriffe also nicht zu effizienten Lösungen führt. Dies ist im Bereich der Alters- und Invaliditätsvorsorge in unterschiedlichem Umfang gegeben. Eine gesetzliche Pflichtversicherung ist zur Absicherung des Existenzminimums im Alter sinnvoll, um Trittbrettfahrerverhalten und kurzsichtigem Handeln entgegenzuwirken. Dem Versicherungsprinzip folgend, sollte in diesem Fall eine Äquivalenz zwischen Beiträgen während der Erwerbsphase und Rentenzahlungen im Alter bestehen. Reichen die eigenen Beiträge zum Beispiel aufgrund von Krankheit nicht aus, um das Existenzminimum im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit zu gewährleisten, kommt das Fürsorgeprinzip zum Tragen; entsprechende staatliche Ausgaben sollten nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip über Steuern finanziert werden. Bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter liegt eine mildere Form des Marktversagens vor. Eine individuelle, private Vorsorge wäre hier grundsätzlich möglich und zielführend; allerdings wären finanzielle Anreize etwa durch Steuervergünstigungen oder staatliche Zuschüsse sinnvoll, um eine etwaige zu geringe Sparneigung auszugleichen. Die individuelle Vorsorge ließe sich grundsätzlich über freiwillige zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder über privates Sparen realisieren. Hier könnte den Menschen ein eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum überlassen werden, um unterschiedlichen Lebensentwürfen Rechnung zu tragen. Die Vermischung der verschiedenen Aufgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung trägt dazu bei, dass die Finanzierungslasten im Zuge des demografischen Wandels deutlich zunehmen werden. Das gegenwärtige System – auch zusammen mit den Vorschlägen aus dem Rentenpaket II der Bundesregierung – dürfte zu erheblich steigenden Rentenversicherungsbeiträgen und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt führen. Somit ist eine Dämpfung der Zunahme von gesetzlichen Leistungen nicht nur aus den oben genannten rentenspezifischen Effizienzgründen zu empfehlen, sondern auch um die Abgabenlast des Produktionsfaktors Arbeit nicht weiter steigen zu lassen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken sowie die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Ansatzpunkte hierfür können das Renteneintrittsalter und der Umfang der jährlichen Rentenanpassungen sein. Im Gegenzug könnte die Förderung individueller Vorsorge verbessert werden, u. a. indem die Riester-Rente grundlegend reformiert wird. Ein Kapitalstock in staatlicher Hand ohne individuelle Ansprüche der Rentenversicherten birgt hingegen die Gefahr, dass er nicht hinreichend vor einer Zweckentfremdung durch zukünftige Regierungen geschützt ist, wenngleich die Schuldenbremse in ihrer gegenwärtigen Form dem in gewissem Umfang entgegenwirkt.

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Refereed Publications

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Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns im Handwerk in Sachsen-Anhalt

Hans-Ulrich Brautzsch Birgit Schultz

in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, No. 2, 2018

Abstract

This paper examines the effects of the minimum wage introduction in Germany in 2015 on the skilled crafts sector in Saxony-Anhalt. Using novel survey data on the skilled crafts sector in Saxony-Anhalt, we examine three questions: (1) How many employees are affected by the minimum wage introduction in the skilled crafts sector in Saxony-Anhalt? (2) What are the effects of the minimum wage introduction? (3) How did firms react to wage increase? We find that about 8 % of all employees in the skilled crafts sector in Saxony-Anhalt are directly affected by the minimum wage introduction. A difference-in-difference estimation reveals no significant employment effects of the minimum wage introduction. We test for alternative adjustment strategies and observe a significant increase of output prices.

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Comparing the training activities of unemployed and full-time employed people

Birgit Schultz Joachim Wilde

in: Zeitschrift für Arbeitsmarktforschung, No. 1, 2008

Abstract

Die Analyse von Weiterbildungsaktivitäten nimmt in der empirischen Literatur breiten Raum ein. Die meisten Artikel betrachten dabei jedoch ausschließlich die Gruppe der Erwerbstätigen oder die Gruppe der Arbeitslosen. Direkte Vergleiche des Weiterbildungsvolumens der beiden Gruppen sind rar. Dort wiederum, wo sie vorgenommen werden, erfolgt der Vergleich nur wenig differenziert oder wird auf bestimmte Inhalte oder Formen der Weiterbildung beschränkt. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke, indem auf der Basis der letzten Zeitbudgeterhebung des Statistischen Bundesamtes ein umfassender Vergleich des Volumens der Weiterbildungsaktivitäten von Arbeitslosen und Erwerbstätigen unter Einbeziehung aller Inhalte und Formen durchgeführt wird. Um sicherzustellen, dass dieser Vergleich nicht durch die unterschiedliche Zusammensetzung der beiden Gruppen verfälscht wird, wird mittels eines Matchingverfahrens aus den Erwerbstätigen eine Vergleichsgruppe konstruiert, die sich von den Arbeitslosen hinsichtlich wesentlicher sozioökonomischer Merkmale nicht mehr signifikant unterscheidet. Es zeigt sich, dass der Anteil derjenigen, die in irgendeiner Form Weiterbildung betreiben, unter den Arbeitslosen signifikant niedriger ist als er es bei kontrafaktischer Erwerbstätigkeit wäre. Hinsichtlich des Stundenumfangs ist durch¬schnittlich ein signifikant höherer Wert zu beobachten. Setzt man diesen allerdings ins Verhältnis zum zur Verfügung stehenden Zeitpotenzial für Weiterbildung, wird dieses bei Arbeitslosigkeit zu einem erheblich geringeren Anteil ausgeschöpft als bei Erwerbstätigkeit. Außerdem ist der höhere Stundenumfang ausschließlich bei allgemeiner Weiterbildung nachweisbar, während bei der beruflichen Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeit keine signifikanten Unterschiede bestehen.

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Mikroökonometrische Evaluation der ökonomischen Wirkungen betrieblicher Mitbestimmung - Möglichkeiten und Grenzen des Matching-Ansatzes

Birgit Schultz

in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, No. 5, 2006

Abstract

Die Evaluation der ökonomischen Wirkungen von betrieblicher Mitbestimmung ist aufgrund von spezifischen Merkmalen bei Betrieben mit Betriebsräten aus methodischer Sicht nicht unproblematisch. So führen bisherige Studien zu teilweise konträren Ergebnissen. In der hier vorliegenden Studie sollen daher die Probleme aufgezeigt, näher diskutiert und Lösungsmöglichkeiten an dem Beispiel der betrieblichen Mitbestimmung in ostdeutschen Betrieben des produzierenden Gewerbes und des Baus dargestellt werden. Es wird ein optimaler Matching-Algorithmus zur Zuordnung von "statistischen Zwillingsbetrieben" genutzt, der insbesondere gute Matchingergebnisse bei geringen Fallzahlen liefert. Da mit der ursprünglichen Teilnehmergruppe aufgrund kurzer Beobachtungsperioden nur kurzfristige Effekte ermittelt werden können, wird das Matchingverfahren zusätzlich zur Konstruktion verlängerter Beobachtungsperioden genutzt. Bei diesem neuen Anwendungsfall werden Betriebe, die einen Betriebsrat gegründet haben mit sogenannten Stellvertreter-Betrieben, die bereits einen Betriebsrat besitzen, verknüpft. Dadurch werden die kurzen Beobachtungsdauern verlängert, und es können auch Aussagen über die längerfristige Wirkung der betrieblichen Mitbestimmung getroffen werden. Die ermittelten Effekte auf die Produktivität, die Ertragslage und das Qualifikationsniveau der Beschäftigten deuten weder kurz- noch langfristig auf eine signifikante Wirkung der betrieblichen Mitbestimmung hin.

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