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Media Response Archive 2021 2020 2019 2018 2017 2016 December 2021 IWH: Ausblick auf Wirtschaftsjahr 2022 in Sachsen mit Bezug auf IWH-Prognose zu Ostdeutschland: "Warum Sachsens…
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26.04.2022 • 10/2022
Regional effects of a recession in Germany triggered by an import stop for Russian gas
A halt in Russian gas deliveries would lead to a recession in the German economy. Not all regions would be equally affected: The Halle Institute for Economic Research (IWH) expects a significantly stronger slump in economic output in regions where the manufacturing sector has a large weight than elsewhere.
Oliver Holtemöller
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
No. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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13.12.2016 • 49/2016
Investitionen in Köpfe stärker in den Fokus rücken – Stellungnahme zu den Neuregelungsplänen der GRW-Förderung in Sachsen-Anhalt
Die wirtschaftliche Lücke zu den westdeutschen Ländern kann in Sachsen-Anhalt nur verringert werden, wenn die Förderstrategie von Sachkapitalinvestitionen auf Investitionen in Köpfe umschwenkt. Für mehr Effizienz kommt es nun auf Innovationen an – und diese hängen vor allem von der Kreativität und der Qualifikation der Menschen im Land ab.
Mirko Titze
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Wirtschaftsstruktur und Regionalentwicklung: Zur Bedeutung von Headquartern und verbundenen Wirtschaftszweigen
Matthias Brachert, Mirko Titze
Wirtschaft im Wandel,
No. 7,
2012
Abstract
Eine starke Verbundenheit von Wirtschaftszweigen wirkt positiv auf das regionale Beschäftigungswachstum – allerdings nur dann, wenn zugleich Führungskräfte in der Region überdurchschnittlich präsent sind. Fehlt das Zusammenspiel von Verbundenheit und Führungsfunktionen – etwa bei einem Mangel an Unternehmens-Headquartern in der Region –, wirkt dies negativ auf das Beschäftigungswachstum.
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Investment Grants: Which Requirements Should be Fulfilled?
Mirko Titze, Lutz Schneider
Wirtschaft im Wandel,
No. 11,
2010
Abstract
Seit dem Jahr 1969 wird in der Bundesrepublik Deutschland das Förderinstrumentarium der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ angewendet. Konkret werden in strukturschwachen Regionen förderwürdige Unternehmen mit Investitionszuschüssen unterstützt, die dazu dienen sollen, nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten dieser Unternehmen zu initiieren. Sichergestellt werden soll dies insbesondere mit Hilfe der Bedingung, dass das Unternehmen über den so genannten überregionalen Absatz zusätzliche Einkommensströme in der strukturschwachen Region auslöst. Mit der Herstellung der Deutschen Einheit im Jahr 1990 wurde dieses Instrumentarium zu einer der wichtigsten Maßnahmen im Rahmen des „Aufbau Ost“. Wegen ihrer nach wie vor bestehenden besonderen strukturellen Schwächen genießen heute im Wesentlichen die Neuen Länder den Fördergebietshöchststatus bei der Gemeinschaftsaufgabe. Nach nunmehr 20 Jahren Anwendung in den Neuen Ländern wird die Zukunft dieses Förderinstrumentariums dennoch kontrovers diskutiert. Zur Debatte steht eine Abkehr vom Kriterium des überregionalen Absatzes. Die Befürworter der Abschaffung erhoffen sich davon, dass die Förderung dann einer breiteren Schicht von Unternehmen – insbesondere den kleineren und mittleren – zugutekäme. Auch wäre man weniger abhängig von der Weltkonjunktur, die im internationalen Exportgeschäft ein durchaus beachtliches Risiko darstellen kann. Alles in allem könnten dadurch die regionalen Kräfte gestärkt werden, auch in dem Sinne, dass über neue „regionale Identitäten“ der Selbstverbrauch regionaler Produkte und damit Einkommens- und Beschäftigungskreisläufe angeregt würden. Der vorliegende Beitrag arbeitet demgegenüber heraus, warum eine Abkehr von diesem Förderkriterium nicht erwogen werden sollte. Insbesondere in Regionen mit Einwohnerrückgang und alternder Bevölkerung ist der überregionale Absatz unabdingbar, um die regionale Kaufkraft zu stabilisieren und nicht zu einer ausschließlich transferabhängigen Wirtschaft zu werden. Zudem zeugt überregionaler Absatz von der Fähigkeit, im überregionalen Wettbewerb – auch im Sinne innovativer Aktivitäten – bestehen zu können. Das wohl wichtigste Argument aber dürfte in der Anbindung an überregionale Wissensströme liegen, mit denen „Lock-in“-Effekte vermieden werden können.
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Ende der 'Gemischtwarenläden': Spezialisierung von Technologie- und Gründerzentren als Option kommunaler Wirtschaftsförderung
Michael Schwartz, Christoph Hornych
List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik,
2009
Abstract
Im Kontext einer Unternehmens- und Existenzgründerförderung auf kommunaler Ebene in Deutschland lässt sich seit Ende des 20. Jahrhunderts ein expliziter Trend zur Errichtung einer neuen Art von Technologie- und Gründerzentren (TGZ) erkennen. In zunehmender Anzahl werden Zentren errichtet, die ihre Förderstrukturen auf eine einzige oder auf wenige komplementäre Branchen bzw. Technologien ausrichten. Mittlerweile kann jedes fünfte in Betrieb stehende TGZ in Deutschland als spezialisiert bezeichnet werden. Trotz steigender Bedeutung dieser spezifischen Maßnahme städtischer Wirtschaftsförderung existieren noch keine verlässlichen Analysen, welche Bedingungen gegeben sein sollten und welche Besonderheiten zu beachten sind, damit spezialisierte Zentrenkonzepte überhaupt langfristig erfolgreich operieren können. Im Rahmen dieses Beitrags wird nun erstmalig dieser Forschungsfrage nachgegangen. Basierend auf den theoretischen Schlüsselprinzipien und -elementen einer Unternehmensförderung durch TGZ sowie bisherigen empirischen Ergebnissen zur Auswirkung einer Spezialisierung diskutiert der vorliegende Beitrag die besonderen Anforderungen an die regionale Wirtschaftsstruktur sowie an die Betreiber dieser Einrichtungen selbst. In diesem Kontext werden insbesondere die Chancen aufgezeigt, die sich gegenüber eher traditionell diversifizierten Zentrenkonzepten zeigen können. Ebenso wird die Entwicklung und regionale Verteilung dieses Konzeptes in Deutschland analysiert.
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Economic Effects of the Halle Institute for Economic Research
Ulrich Blum
Wirtschaft im Wandel,
No. 10,
2008
Abstract
Die öffentlich finanzierte Forschungsinfrastruktur Deutschlands besteht u. a. aus den Hochschulen, den im Rahmen von Bund und Ländern als Gemeinschaftsaufgabe geförderten Forschungsinstituten der Leibniz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft sowie einer Reihe von Ressortforschungsinstituten, die dem Bund und den Ländern für die Erfüllung spezifischer Aufgaben zuzuordnen sind. Sie erfüllen zunächst ihre originären Aufgaben, die sich aus der Art der Institution, beispielsweise einer Universität, die für Forschung und Lehre zuständig ist, aus dem Gründungsauftrag oder dem im Statut definierten Profil ergibt. Neben diesen institutionell gegebenen Leistungen stehen aber oft auch bedeutende Effekte der Stabilisierung regionaler Wirtschaftsstrukturen. Es war insbesondere die schwedische Schule der Regionalökonomik, die darauf aufmerksam machte, dass nachhaltige Verbesserungen in benachteiligten Regionen oft einen stabilen Kern
– eine Behörde, eine Hochschule oder eine Forschungseinrichtung – benötigten, um durch die damit bedingten erhöhten Gehälter und die sich entwickelnden Kooperationsstrukturen eine darauf aufbauende nachhaltige Wirtschaftsstruktur zu erzeugen.
In Ostdeutschland spielen die öffentlichen Forschungseinrichtungen angesichts der ungenügenden industriellen Forschungsdichte eine besonders wichtige Rolle für die langfristige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft. Üblicherweise stehen die Forschungsleistung und ihre Relevanz im Zentrum der Betrachtung. Diese Untersuchung fokussiert auf ökonomische Effekte, durch die die Nachfrage des Instituts nach Personal sowie sonstige Leistungen ausgelöst werden. Beispielhaft wird dies anhand des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle ausgeführt. Es wird gezeigt, dass das Institut einen wesentlichen regionalökonomischen Stabilisierungsbeitrag leistet.
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Beseitigung struktureller Defizite mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Ein Vergleich der Strategien in den neuen Bundesländern
Mirko Titze
Raumforschung und Raumordnung,
2008
Abstract
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gehört(e) zu den wichtigsten Instrumenten beim „Aufbau Ost“. Die Bundesländer haben hier einen relativ hohen Gestaltungsspielraum, gezielt industriepolitische Anreize zu setzen. Der vorliegende Beitrag ist auf die neuen Bundesländer fokussiert, da sie immer noch durch strukturelle Defizite gekennzeichnet sind. Vor dem Hintergrund sinkender Fördervolumina stehen die Länder mehr denn je unter Druck, ihre Subventionen effizient einzusetzen. Das kann beispielsweise durch eine regionale sowie sektorale Fokussierung geschehen. Der Beitrag zeigt, dass keines der neuen Bundesländer diese Fokussierung in seinen Richtlinien konsequent verankert hat.
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