Wirtschaft im Wandel
Wirtschaft im Wandel Die Zeitschrift „Wirtschaft im Wandel“ unterrichtet die breite Öffentlichkeit über aktuelle Themen der Wirtschaftsforschung. Sie stellt wirtschaftspolitisch…
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Fallende Lohnquoten: Die Rolle von Technologie und Marktmacht
Matthias Mertens
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2022
Abstract
Die Lohnquote, definiert als die Summe der Arbeitnehmerentgelte geteilt durch die Gesamtproduktion einer Volkswirtschaft, ist in den letzten 40 Jahren in vielen Ländern gefallen. Das Fallen der Lohnquote besitzt potenziell weitreichende Implikationen für das Ausmaß an Ungleichheit und für den Wohlstand von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Daneben kann eine fallende Lohnquote auch ein Anzeichen für einen Anstieg der Firmenmarktmacht sein. Anhand von Mikrodaten zum deutschen Verarbeitenden Gewerbe untersucht dieser Artikel, welche Rolle technologischer Wandel und steigende Firmenmarktmacht als Ursachen für das Fallen der Lohnquote spielen. Es zeigt sich, dass technologischer Wandel und ein Anstieg der Firmenmarktmacht, insbesondere auf Arbeitsmärkten, jeweils die Hälfte der fallenden Lohnquote im deutschen Verarbeitenden Gewerbe erklären. Daher können politische Maßnahmen, die Firmenmarktmacht reduzieren, nicht nur eine effizienzsteigernde Wirkung entfalten, sondern, als ein Nebeneffekt, auch den Anteil der Löhne an der Gesamtproduktion erhöhen.
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Market Follows Standards
Ulrich Blum
Wirtschaft im Wandel,
No. 10,
2007
Abstract
Standards stellen einen wichtigen Teil des kodifizierten Wissens einer Gesellschaft dar. Normen sind jene Standards, die in einem allgemein zugänglichen Konsensverfahren geschaffen werden. Nur wenn ein ökonomisches Anwendungsinteresse besteht, werden Normen erstellt. Die dann zusammentretenden „interessierten Kreise“ müssen die Partizipationskosten weitgehend selbst finanzieren. Gelegentlich stößt der Staat den Normungsprozeß an, um durch entsprechende freiwillige Regeln die Staatstätigkeit zu entlasten, die er nun innerhalb vereinbarter Rahmenbedingungen an Private übergeben kann. In der Wertschöpfungskette der Wissensproduktion stehen Standards am Ende der formalisierten intellektuellen Eigentumsrechte. Eine wichtige Eigenschaft der im öffentlichen Konsens entwickelten Normen liegt darin, daß sie allgemein zugänglich sind und neben dem Nutzungsentgelt insbesondere die für sie grundlegenden Patente zu angemessenen Preisen verfügbar sind. Konsortien hingegen können Dritte von der Nutzung des durch sie geschaffenen Standards ausschließen. Insbesondere führt das Verweigern der Vergabe der erforderlichen Lizenzen, die in diesen Standards enthalten sind, zum Blockieren des Markteintritts von Konkurrenten, was gelegentlich zu Kartellproblemen infolge dann entstehender Marktmacht führt. Durch Normung sinken Kosten durch Verbund-, Netzwerk- und Kostendegressionseffekte. Genormte Güter oder Prozesse signalisieren Qualität, Stand der Technik sowie dauerhafte Präsenz am Markt und beschleunigen die Marktdurchdringung. Das Durchsetzen eines Industriestandards oder eines Konsortialstandards bietet zwar hohe Gewinnchancen, aber auch enorme Risiken des Scheiterns, insbesondere dann, wenn die Nachfrager zögern, weil sie nicht wissen, welche Technologie sich letztlich durchsetzt. Oft ist die zügige Marktpenetration mit einer Norm die bessere Strategie – trotz scheinbar erhöhter Konkurrenz. Von dieser Erfahrung profitiert die deutsche Wirtschaft. Ein geflügeltes Wort sagt daher: Wer die Norm hat, hat auch den Markt. Infolge der Globalisierung ist diese Aussage zunehmend international zu interpretieren. Für Europa, das sich im internationalen Wissenswettbewerb bewähren muß, ist daher das Vorhalten eines institutionell effizienten Normungswesens entscheidend für den künftigen Wohlstand. Die Globalisierung setzt das vorhandene System unter Druck. Der vorliegende Beitrag befaßt sich mit Überlegungen zur künftigen europäischen Normung, die im Rahmen einer Arbeitsgruppe der europäischen Normungsorganisationen zur „Future Landscape of European Standardization (FLES)“ entwickelt wurden.
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Regulatorische Risiken – das Ergebnis staatlicher Anmaßung oder ökonomisch notwendiger Intervention?
Olaf Neubert
Wirtschaft im Wandel,
No. 4,
2007
Abstract
Effektive Regulierung beabsichtigt die Beschränkung von Marktmacht in Netzindustrien. In der konkreten Ausgestaltung von Regulierungsregimen ergeben sich weitreichende Auswirkungen auf das systematische Risiko von Unternehmen sowie für die allgemeine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Regulatorische Risiken treten zum Beispiel als Konsequenz von Privatisierung und Liberalisierung, Globalisierung und Internationalisierung, Regulierung und Wettbewerbspolitik auf. Das IWH hat daher gemeinsam mit der Handelshochschule Leipzig (HHL) einen zweitägigen Workshop zum Thema „Regulatorische Risiken“ veranstaltet. Ziel des Workshops war es, ausgewiesene Experten aus Theorie und Praxis zusammenzuführen. Im ersten Teil des Workshops standen wissenschaftliche Beiträge im Vordergrund. Jörg Borrmann von der Universität Wien diskutierte die Auswirkungen preisbasierter Regulierungsverfahren auf optimale langfristige Investitionsniveaus. Gert Brunekreeft von der Jacobs University Bremen betrachtete Regulierungsandrohung und Unbundling auf Energiemärkten. Die regulatorischen Risiken in Telekommunikationsmärkten aus Sicht einer institutionenökonomischen Perspektive stellte Justus Haucap von der Ruhr-Universität Bochum vor. Günther Knieps von der Universität Freiburg präsentierte einen netzökonomischen Lösungsversuch zur Optimierung des Regulierungsrisikos. Bernhard Wieland von der Technischen Universität Dresden befaßte sich mit der Einflußmöglichkeit von Interessensgruppen auf die Preisregulierung. Im zweiten Teil des Workshops standen Beiträge aus der Praxis im Vordergrund. Ulrich Halfmann von der Verbundnetz Gas AG (VGN) stellte erste Erfahrungen aus Sicht eines Gasversorgungsunternehmens vor. In einem Vortrag von Heinz Klinkhammer von der Hochschule für Telekommunikation Leipzig wurden die Auswirkungen von Regulierung auf die Beschäftigung am Beispiel der Deutschen Telekom dargestellt. Margret Suckale berichtete über die regulatorischen Anforderungen und die unternehmerische Neuausrichtung der Deutschen Bahn AG und des Eisenbahnsektors.
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Marktmacht, Kartelle und die Berechnung des Mehrerlöses
Ulrich Blum, Michael A. Veltins
Strategien und Trends im Handelsmanagement,
2004
Abstract
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Merger Control and Competition Policy in Central East Europe in view
Johannes Stephan
ICFAI Journal of International Business Law,
2003
Abstract
Im Zuge der Beitrittsverfahren sind die EU Kandidatenländer gezwungen, das institutionelle Regelwerk der Union (den acquis communautaire) voll- ständig zu übernehmen. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk, das in ausgereiften Marktwirtschaften gewachsen ist. Es stellt sich somit die Frage nach seiner Kompatibilität für die noch recht jungen Marktwirtschaften in Mittel- und Osteruropa mit ihrem deutlich niedrigeren Entwicklungsniveau. Potentielle Konfliktpunkte könnten insbesondere bei der Ausgestaltung und Durchsetzung der Wettbewerbspolitik erwartet werden: Viele (ehemalige) Staatsunternehmen im Restrukturierungsprozess sind bisher nicht wett- bewerbsfähig, staatliche Beihilfen und eine laxere Kontrolle von Marktmacht könnten Wettbewerbsverzerrungen im gemeinsamen europäischen Markt hervorrufen. Tatsächlich zeigt sich aber, dass die Kandidatenländer nicht nur bereits das vollständige diesbezügliche Regelwerk implementiert haben, auch zeigt die Analyse der behandelten Fälle, dass die Durchsetzung der Wettbewerbspolitik dort den strengen Vorgaben der EU entspricht: Der pragmatische Weg Ungarns greift lediglich dort in den Markt ein, wo regionale und soziale Ungleichgewichte zu korrigieren sind, Polen hält streng die vorgegebenen Regeln zur Verhinderung monopolistischer Marktmacht ein und hat fiskalische Kontrollmechanismen seiner staatlichen Beihilfepolitik installiert. Insgesamt scheinen die Kandidatenländer die Wettbewerbspolitik des europäischen Binnenmarktes also durchaus zu verkraften. Als problematisch erwies sich aber vor allem die Definition des relevanten Marktes für die besonders offenen Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa. Eine mögliche Handlungsempfehlung bestünde in einer weniger regelgebundenen Behandlung der Wettbewerbspolitik, die proaktiv Fall für Fall gesondert betrachtet. Dieses Argument wird insofern weiter unterstützt, als sich die institutionelle Kooperation zwischen der EU Kommission und den Kandidatenländern erst im Aufbau befindet, die neuen Mitglieder sich also am unteren Ende der institutionellen Lernkurve befinden.
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