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In regelmäßigen Abständen prägt in Deutschland eine Diskussion über Einkommensteuerentlastungen die politische AgendaSeite 2
Quantifizierung der Einnahmefluktuationen bei der deutschen EinkommensteuerSeite 3
Indexierung des Einkommensteuertarifs zur Stabilisierung der Schuldenbremse Auf einer Seite lesenIndexierung des Einkommensteuertarifs zur Stabilisierung der Schuldenbremse
Die Schuldenbremse legt die zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme (NKA) fest. Die Einhaltung der Schuldenbremse wird ex post ausgehend von der tatsächlichen NKA überprüft. Dabei wird letztere im Wesentlichen um die Konjunkturkomponente bereinigt, um daraus die tatsächliche strukturelle NKA zu berechnen. Mehreinnahmen aus der kalten Progression finden bei der Bereinigung der Steuereinnahmen ebenso keine Berücksichtigung wie Mindereinnahmen durch Tarifreformen zum Zwecke des Abbaus der kalten Progression. Während Mehreinnahmen aus der kalten Progression die Einhaltung der Schuldenbremse erleichtern, droht bei Steuerentlastungen die Gefahr, dass die Schuldenregel gebrochen wird.
In den Haushaltsplanungen wird, ausgehend von der maximal zulässigen strukturellen NKA, über die Konjunkturkomponente die in der jeweiligen konjunkturellen Situation zulässige NKA errechnet. Grundlage der Haushaltsplanungen von Bund und Ländern bildet die Steuerschätzung, die stets auf dem steuerrechtlichen Status quo beruht und künftige Steuerrechtsänderungen, so auch Korrekturen der kalten Progression, nicht berücksichtigt. Auch hier besteht die Gefahr, dass, sofern Mehreinnahmen aus der kalten Progression vollständig verplant werden, bei einer Rückgabe derselben die Schuldenbremse gebrochen wird bzw. die Rückgabe mit Verweis auf die Schuldenbremse gänzlich ausbleibt. Folglich sollte in den Haushaltsplanungen stets ein Sicherheitsabstand zur errechneten maximal zulässigen NKA eingehalten werden, um Spielraum für Tarifanpassungen zu lassen.
Sofern die kalte Progression in Deutschland weiterhin diskretionär korrigiert wird, können die damit verbundenen Einnahmeschwankungen die Regierungen von Bund und Ländern also vor zusätzliche Herausforderungen bei der Einhaltung der Schuldenregel stellen. Verstöße wären dann wahrscheinlich. Doch bei regelmäßigen Verstößen durch eine Gruppe von Gebietskörperschaften besteht die Gefahr einer langfristigen Aushöhlung der Schuldenbremse. Die wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Implementierung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse ist nämlich ihre breite Akzeptanz in der Finanzpolitik. Um die genannten Probleme zu umgehen, wäre eine Vermeidung progressionsbedingter Einnahmeschwankungen durch eine geeignete Indexierung des Steuertarifs angebracht.