Zu den Auswirkungen der Migration auf den ostdeutschen Arbeitsmarkt
Die starken Migrationsprozesse beeinflussen zunehmend auch den ostdeutschen Arbeitsmarkt. Die Zuwachsraten bei der Zahl der Beschäftigten, den Arbeitslosen sowie den Leistungsbeziehern nach SGB II vor allem aus den mittel- und osteuropäischen Staaten mit Arbeitnehmerfreizügigkeit, den von der europäischen Schulden- und Vertrauenskrise besonders schwer betroffenen Ländern Griechenland, Italien, Portugal und Spanien sowie den Asylherkunftsländern sind gegenwärtig sehr hoch und liegen in der gleichen Größenordnung wie in Westdeutschland. Die Anteile von Migranten an der Bevölkerung und an relevanten Arbeitsmarktgrößen sind allerdings in Ostdeutschland erheblich niedriger als in Westdeutschland.
18. Dezember 2015
Die Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt wird zunehmend von den starken Migrationsprozessen beeinflusst. Dabei ist die hohe Zuwanderung insbesondere auf die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für die mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten, die schwierige Arbeitsmarktlage in den von der europäischen Schulden- und Vertrauenskrise besonders schwer betroffenen Staaten Griechenland, Italien, Portugal und Spanien sowie die starke Flüchtlingsmigration zurückzuführen. In welchem Umfang dabei die Großregionen Ost- und Westdeutschland von den kräftigen Migrationsströmen betroffen sind, soll im Folgenden dargestellt werden.
Zuwanderung aus dem Ausland: Deutlicher Anstieg auch in Ostdeutschland
der Abwanderer. So betrug die Nettozuwanderung im Jahr 2012 ca. 10 000 Personen, im Jahr 2013 waren es bereits 26 000 Personen, und im Jahr 2014 lag die Zahl der Zuwanderer um 59 000 über der der Abwanderer. Gegenüber dem Ausland betrug im Jahr 2014 der Wanderungsüberschuss 54 000 Personen. In Ostdeutschland (einschließlich Berlin) belief sich die Nettozuwanderung aus dem Ausland sogar auf knapp 89 000 Personen. Der Anteil der Neuen Bundesländer einschließlich Berlin an der gesamten Nettozuwanderung war mit 16,1% allerdings geringer als der Anteil an der Bevölkerung Deutschlands (19,8%).
In Tabelle 1 ist die Struktur der Wanderung nach Ländergruppen für das Jahr 2014 angegeben. Der Anteil der Migration aus den mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten, den Krisenstaaten Griechenland, Italien, Portugal und Spanien sowie den Asylherkunftsländern an der Nettozuwanderung aus dem Ausland insgesamt betrug demnach in Ostdeutschland 76,4%, in Berlin 59,5% sowie in Westdeutschland 81,6%.
Für das Jahr 2015 liegen zur Außenwanderung bisher nur Angaben für die ersten vier Monate vor. Demnach gab es in Deutschland 257 000 mehr Einwanderer als Auswanderer, in Ostdeutschland (einschließlich Berlin) waren es knapp 27 000. Informationen über die Zahl der Asylanträge stehen für den Zeitraum bis Oktober 2015 zur Verfügung. Diese erlauben eine ungefähre Einschätzung der Zuwanderung aus den Asylherkunftsländern. Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2015 wurden in Deutschland mit 362 000 Anträgen mehr als doppelt so viele Asylgesuche gestellt wie im Vorjahreszeitraum. Davon entfielen auf die fünf neuen Flächenländer und Berlin 96 000 Asylanträge. Dies sind 26,5% der in Deutschland insgesamt gestellten Asylanträge. Im gleichen Zeitraum wurden über 205 000 Asylanträge entschieden, davon wurden knapp 85 000 Anträge bewilligt. In Ostdeutschland (einschließlich Berlin) nahm sowohl die Zahl der Asylanträge insgesamt als auch die Zahl der positiv entschiedenen Anträge prozentual deutlich stärker zu als in Westdeutschland.
Insgesamt dürfte im Jahr 2015 die Nettozuwanderung nach Ostdeutschland (einschließlich Berlin) ca. 170 000 Personen betragen. Davon entfallen etwa 70% auf die Asylherkunftsstaaten (vgl. Abbildung).
Effekte der Migration in der Arbeitsmarktstatistik
Aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit ist nicht explizit sichtbar, ob und in welchem Umfang Veränderungen bei den einzelnen Arbeitsmarktgrößen auf Migrationsprozesse zurückzuführen sind. Diese Effekte können indirekt abgeschätzt werden, indem die relevanten Statistiken nach solchen Ländern ausgewertet werden, aus denen besonders viele Zuwanderer stammen. Die beobachteten Veränderungen in den entsprechenden Arbeitsmarktgrößen könnten dann „weit überwiegend der Zuwanderung plausibel“ zugeschrieben werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass die Zunahme der Zahl der Beschäftigten oder der Arbeitslosen aus den entsprechenden Ländern nicht mit der Zahl der zuletzt eingewanderten Personen gleichgesetzt werden darf, da auch Personen darunter sein können, die schon zuvor in Deutschland gelebt haben.
Im Rahmen einer Sonderauswertung für das IWH hat die Bundesagentur für Arbeit hierzu regional nach den Großregionen Ostdeutschland und Westdeutschland differenzierte Daten bereitgestellt. In Tabelle 2 sind einige Ergebnisse angegeben.
Gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat in beiden Großregionen die Zahl der Beschäftigten, der Arbeitslosen und der Leistungsbezieher im SGB II aus den Migrationsländern insgesamt sehr stark zugenommen. Die Zahl der Beschäftigten nahm in Ostdeutschland mit 24,5% sogar noch stärker zu als in Westdeutschland (12,7%). Auch bei der Zahl der Arbeitslosen war die Zuwachsrate in Ostdeutschland etwas höher. Die Zahl der Leistungsempfänger im SGB II aus den Migrationsländern nahm innerhalb eines Jahres – ebenso wie in Westdeutschland – um etwa ein Fünftel zu.
Allerdings ist zu beachten, dass in Ostdeutschland die Anteile der Personen aus diesen Zuwanderungsländern an der Bevölkerung, den Beschäftigten, der registrierten Arbeitslosigkeit sowie den Leistungsempfängern im SGB II deutlich geringer sind als in Westdeutschland. Bei den mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedsländern sowie den Asylherkunftsländern sind die Anteile in Westdeutschland mehr als doppelt so hoch wie in den Neuen Bundesländern. Eine Ausnahme bildet allerdings der Bevölkerungsanteil der Asylherkunftsländer: Dieser liegt mit 1,4% relativ nahe am westdeutschen Wert von 1,7%. Die Anteile der von der Krise besonders betroffenen Länder Griechenland, Italien, Portugal und Spanien liegen in Ostdeutschland am stärksten unter den westdeutschen Vergleichswerten.
Besonders sichtbar werden die Unterschiede, wenn diese drei Staatengruppen zusammen betrachtet werden: Im Jahr 2014 hatten diese in Ostdeutschland einen Anteil an der Bevölkerung von 3,1% (Westdeutschland: 5,2%), an den Beschäftigten von 2,3% (Westdeutschland: 5,8%), an den Arbeitslosen von 6,0% (Westdeutschland: 13,9%) und an den Leistungsbeziehern im SGB II von 7,0% (Westdeutschland: 15,9%).
Dass die Anteile der Migrationsländer an den Arbeitsmarktgrößen in Westdeutschland erheblich über denen in Ostdeutschland liegen, ist vor allem auf die deutlich stärkere Zuwanderung aus diesen Ländern in den vergangenen Jahrzehnten zurückzuführen.
Fazit
Die sprunghaft gestiegene Migration beeinflusst zunehmend auch den ostdeutschen Arbeitsmarkt. Die Beschäftigungsaussichten vieler Zuwanderer vor allem aus den Asylherkunftsländern sind aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse sowie oftmals geringer beruflicher Qualifikation zumindest kurzfristig eingetrübt. Aktuelle Untersuchungen haben gezeigt, dass die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt generell schwieriger ist als bei anderen Migrantengruppen. So lag der Anteil der Beschäftigten unter den Flüchtlingen im Alter von 15 bis 64 Jahren im Zugangsjahr durchschnittlich bei 8%. Nach fünf Jahren lag dieser Anteil bei knapp 50% und nach 15 Jahren bei knapp 70%. Zu erwarten ist deshalb, dass viele Asylbewerber zunächst arbeitslos sein werden. Die registrierte Arbeitslosigkeit, die in den vergangenen Jahren in Ostdeutschland aufgrund des starken Rückgangs des Erwerbspersonenpotenzials stetig gesunken war, dürfte deshalb im kommenden Jahr kaum noch abnehmen. Es bestehen allerdings durchaus auch Chancen, die absehbaren demographischen Probleme Ostdeutschlands zu mildern, wenn die Integration der Zuwanderer in Arbeitsmarkt und Gesellschaft gelingt. Dazu sind Mehrausgaben für Integration und Qualifizierung erforderlich.