Aktuelle Trends: Soziale Grundsicherung real gesunken
Joachim Wilde, Gabriele Hardt
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 12,
2007
Abstract
Ein wesentliches Anliegen des Arbeitslosengelds II bzw. der vorherigen Sozialhilfe für Erwerbsfähige besteht in der Absicherung des soziokulturellen Existenzminimums für Personen, die wegen Arbeitslosigkeit oder eines zu geringen Einkommens ihren Lebensunterhalt nicht vollständig selbst bestreiten können. Dabei wurde der sogenannte Regelsatz, der diesen Lebensunterhalt bis auf die Warmmiete abdecken soll, seit 2003 praktisch nicht mehr angehoben. Eine Ausnahme bildet die Anhebung des Regelsatzes in Ostdeutschland auf das westdeutsche Niveau zum 01.07.2006.
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Konzept der Anreizethik zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung nach Hartz IV
Joachim Wilde
Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik,
2007
Abstract
Die Reformdiskussion für die soziale Grundsicherung für Erwerbsfähige konzentriert sich in der Regel auf eine Verbesserung der finanziellen Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und auf Maßnahmen des "workfare". Das vorliegende Papier verbreitert die Diskussion mit Hilfe eines Konzepts der Anreizethik. Dabei wird gezeigt, wie durch die Allokation sogenannter moralischer Güter durch die Mitarbeiter der Grundsicherungsbehörden zur Überwindung der Abhängigkeit von sozialer Grundsicherung angereizt werden kann. Das Konzept wird zunächst zur Bewertung der Hartz IV Reform genutzt. Es zeigt sich, dass diese teilweise zu einer Verschlechterung der Anreizstrukturen beiträgt. Der Artikel schließt mit Anregungen zur Beseitigung der aufgedeckten Mängel und mit einem Reformvorschlag im Sinne des anreizethischen Konzepts.
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Das Grundeinkommen - Potenziale und Grenzen eines Reformvorschlags
Ingmar Kumpmann
Wirtschaftsdienst,
Nr. 9,
2006
Abstract
Der Vorschlag zur Einführung eines Grundeinkommens ist in letzter Zeit verstärkt in der politischen Diskussion. Ein Grundeinkommen ist „ein Einkommen, das von einem politischen Gemeinwesen an alle seine Mitglieder ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Gegenleistung ausgezahlt wird“ (Vanderborght/Van Parijs) und würde an die Stelle vorhandener steuerlicher und sozialer Instrumente der Existenzsicherung treten. Mit dem Grundeinkommen würden Armut umfassend verhindert, das Sozial- und Steuersystem erheblich vereinfacht und der Produktionsfaktor Arbeit von den Kosten der sozialen Sicherung entlastet werden. Es wäre das Ende der problematischen staatlichen Kontrollen von Arbeitsfähigkeit und -bereitschaft von Arbeitslosen. Probleme des Vorschlags sind die Finanzierungsschwierigkeiten und die Gefahr verringerter Arbeitsanreize, die der Umsetzung des Modells in Reinform Grenzen setzen.
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Institutionelle Regelungen der sozialen Grundsicherung: Fortschritte und ungelöste Probleme durch Hartz IV
Joachim Wilde
Institutionen und Arbeitsmarkt: Messkonzepte, Wirkungszusammenhänge und internationaler Vergleich,
2006
Abstract
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum neuen Arbeitslosengeld II im Rahmen der Hartz IV Reform war mit der Erwartung einer Entlastung der öffentlichen Haushalte verbunden. Stattdessen sind jedoch Mehrausgaben zu verzeichnen, so dass die institutionelle Ausgestaltung der sozialen Grundsicherung möglicherweise noch nicht adäquat ist. Der Artikel vergleicht zunächst die institutionellen Regelungen für das Arbeitslosengeld II mit denen der bisherigen Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Anschließend wird analysiert, inwieweit institutionelle Veränderungen oder das Unterlassen derselben den Anstieg der Empfängerzahlen begünstigt haben. Als Bewertungsmaßstab dienen dabei insbesondere die Ergebnisse empirischer Studien für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger. Dabei zeigt sich, dass die Reform nur partiell zu einer Verbesserung von Rahmenbedingungen und Anreizstrukturen beiträgt. Von Teilen der Reform bzw. deren Umsetzung gehen hingegen negative Effekte aus.
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Determinanten des Sozialhilfebezugs – Ökonometrische Studien zu Anreizethik und Simultanität in der sozialen Grundsicherung
Joachim Wilde
Schriften des IWH,
Nr. 23,
2006
Abstract
In der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion wird die hohe Zahl von Sozialhilfeempfängern vor allem damit begründet, dass der Lohnabstand zwischen Erwerbstätigkeit und Sozialhilfe zu gering sei. Folglich lohne es sich nicht zu arbeiten. Eine statistische Absicherung dieser Aussage fehlt jedoch ebenso wie die Einbeziehung alternativer Anreizfaktoren in eine multiple Analyse. Darüber hinaus kann das Argument nicht erklären, warum ein hoher Anteil derjenigen Haushalte, die einen Anspruch auf Sozialhilfe haben, diesen nicht geltend macht. Die vorliegende Untersuchung schließt diese Lücken. Zum einen wird ein neues theoretisches Konzept der Anreizethik entwickelt und gemeinsam mit der Lohnabstandshypothese geprüft. Zum anderen werden bei der Analyse der Nichtinanspruchnahme methodische Schwächen der bisherigen Analysen beseitigt. Übertragen auf die Hartz IV-Reform lassen die Ergebnisse erwarten, dass die Nichtinanspruchnahme der Sozialleistung zurückgehen wird, während sich die Anreize zur Überwindung des Bezugs z. T. sogar verschlechtert haben.
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Hartz IV: zu wenig aus der Sozialhilfe gelernt
Joachim Wilde
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2006
Abstract
Die Hartz IV-Reform beinhaltet wesentliche Verbesserungen im System der sozialen Grundsicherung für Langzeitarbeitslose. Deshalb war mit der Reform die Erwartung verbunden, daß Empfängerzahlen und Ausgaben zurückgehen würden. Statt dessen kam es jedoch zu einem Anstieg. Folglich ist zu vermuten, daß die Reform Mängel aufweist und Probleme, die für die bisherige Sozialhilfe für Erwerbsfähige nachgewiesen wurden, nicht adäquat gelöst hat. Um diese Vermutung zu überprüfen, wird zunächst das Arbeitslosengeld II systematisch mit der bisherigen Sozialhilfe für Erwerbsfähige verglichen. Neben positiv zu bewertenden Veränderungen kann die Streichung des Unterhaltsrückgriffs auf die Eltern erwachsener Kinder ebenso zu einem Anstieg der Empfängerzahlen beigetragen haben wie die Anhebung der allgemeinen Vermögensfreibeträge, die nicht für die Altersvorsorge bestimmt sind. Schließlich beinhaltet die Umsetzung der Reform den Verzicht auf eine ganzheitliche Betreuung der Betroffenen, von dem ebenfalls negative Effekte auf die Empfängerzahlen ausgehen. In einem zweiten Schritt werden Faktoren identifiziert, die sich in der Vergangenheit als statistisch signifikant für die Überwindung des Sozialhilfebezugs erwiesen haben. Dabei zeigt sich u. a., daß die Diskussion geeigneter Ausstiegsanreize für die Betroffenen nicht auf finanzielle Aspekte beschränkt werden sollte. Vielmehr ist auch der Ausgestaltung der Beziehung zwischen Behördenmitarbeitern und den ALG II Empfängern größere Beachtung zu schenken. In diesem Punkt führt die Umsetzung der Reform zu einer Verschlechterung. Außerdem zeigen die empirischen Resultate, daß von einer isolierten Anwendung der 1-Euro-Jobs keine positiven Effekte für die Überwindung des ALG II Bezugs zu erwarten sind.
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Ein Konzept der Anreizethik zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung nach Hartz IV
Joachim Wilde
IWH Discussion Papers,
Nr. 1,
2006
Abstract
Die Reformdiskussion für die soziale Grundsicherung für Erwerbsfähige konzentriert sich in der Regel auf eine Verbesserung der finanziellen Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und auf Maßnahmen des “workfare“. Das vorliegende Papier verbreitert die Diskussion mit Hilfe eines Konzepts der Anreizethik. Dabei wird gezeigt, wie durch die Allokation sogenannter moralischer Güter durch die Mitarbeiter der Grundsicherungsbehörden zur Überwindung der Abhängigkeit von sozialer Grundsicherung angereizt werden kann. Das Konzept wird zunächst zur Bewertung der Hartz IV Reform genutzt. Es zeigt sich, dass diese teilweise zu einer Verschlechterung der Anreizstrukturen beiträgt. Der Artikel schließt mit Anregungen zur Beseitigung der aufgedeckten Mängel und mit einem Reformvorschlag im Sinne des anreizethischen Konzepts.
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Die Benachteiligung von Kombihilfeempfängern in der kommunalen Arbeitsmarktpolitik
Cornelia Lang, Martin T. W. Rosenfeld, Hilmar Schneider
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 13,
2001
Abstract
Die Funktion der sozialen Grundsicherung wird in Deutschland durch die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe abgedeckt. Während jedoch die Finanzierung der Arbeitslosenhilfe durch den Bund erfolgt, obliegt die Finanzierung der Sozialhilfe den Kommunen. Dieser Dualismus führt mutmaßlich zur Benachteiligung sogenannter Kombihilfeempfänger im Hinblick auf deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Kombihilfeempfänger sind Personen, deren staatlich garantiertes Mindesteinkommen sowohl aus Sozialhilfe als auch aus Arbeitslosenunterstützung besteht. Ihr Einkommensanspruch ist zwar nicht höher als der von reinen Sozialhilfeempfängern, doch die zwischen Bund und Kommunen geteilte Zuständigkeit für dessen Finanzierung erzeugt Anreize zur gegenseitigen Lastenverschiebung....
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Arbeit statt/und Sozialhilfe? - Alternativen für einen institutionellen Neubau der sozialen Grundsicherung in Deutschland (überarbeitete Version eines Beitrags für die Jahrestagung 1997 des Vereins für Socialpolitik in Bern),
Martin T. W. Rosenfeld
Jahrbuch für Wirtschaftswissenschaften,
Nr. 3,
1997
Abstract
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