Inhalt
Seite 1
Lohnquote in den letzten 40 Jahren gefallenSeite 2
Entwicklung der LohnquoteSeite 3
PolitikimplikationenSeite 4
Endnoten Auf einer Seite lesenPolitikimplikationen
Der starke Anstieg der Arbeitsmarktmacht von Firmen im deutschen Verarbeitenden Gewerbe wirft Fragen hinsichtlich seiner Politikimplikationen auf. Arbeitsmarktmacht besitzt nicht nur einen negativen Einfluss auf die Löhne, sondern führt darüber hinaus zu einer Reduktion der aggregierten Produktion. Dies liegt daran, dass Firmen zwar aufgrund ihrer Arbeitsmarktmacht den Lohn unter das kompetitive Niveau drücken können, dadurch aber im Firmenoptimum auch das Arbeitsangebot sinkt, weil nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereit sind, zum niedrigeren Lohn zu arbeiten. Durch die Reduktion des Arbeitsangebots fällt auch die Gesamtproduktion der Firmen. Daher ist es nicht nur aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch aus einer gesamtwirtschaftlichen Effizienzperspektive sinnvoll, Arbeitsmarktmacht zu regulieren.
Welche Maßnahmen für eine Regulierung von Arbeitsmarktmacht geeignet sind, hängt davon ab, wie Arbeitsmarktmacht zwischen Firmen verteilt ist. Die Tabelle zeigt den Parameter für die Arbeitsmarktmacht aggregiert nach Firmengrößenklassen. Ein Wert von 1 deutet dabei auf einen kompetitiven Arbeitsmarkt hin, ein Wert von über 1 impliziert, dass Firmen Arbeitsmarktmacht besitzen, ein Wert von unter 1 bedeutet, dass Arbeitende Arbeitsmarktmacht besitzen (etwa aufgrund von gewerkschaftlicher Organisation).
Wie zu erkennen ist, besitzen insbesondere größere Firmen viel Arbeitsmarktmacht. Kleinere Firmen besitzen dagegen keine Arbeitsmarktmacht. Infolgedessen sind Politikmaßnahmen, die kleinere Firmen treffen, oder solche, die alle Firmen gleichermaßen treffen (wie etwa ein flächendeckender Mindestlohn), ungeeignet, um Firmenarbeitsmarktmacht einzudämmen. Stattdessen sollten sich Politikmaßnahmen zur Eindämmung von Arbeitsmarktmacht auf die Rolle von größeren Firmen konzentrieren. Eine derzeit vor allem in den USA diskutierte Maßnahme zur Eindämmung von Arbeitsmarktmacht großer marktdominierender Firmen könnte die Erweiterung des Wettbewerbs- und Kartellrechts auf den Arbeitsmarkt sein. Derzeit berücksichtigt das Wettbewerbs- und Kartellrecht (insbesondere im europäischen Raum) lediglich die Marktmacht von Firmen auf Produkt- und Vorleistungsmärkten. Firmenseitige Arbeitsmarktmacht wird hingegen im Wettbewerbs- und Kartellrecht bisher weitestgehend ausgeblendet. Eine Ausweitung des Wettbewerbs- und Kartellrechts auf den Arbeitsmarkt könnte beispielsweise beinhalten, dass bei der Bewertung der potenziell wettbewerbsschädlichen Effekte von Unternehmenszusammenschlüssen nicht nur die resultierende Veränderung der Marktkonzentration auf dem Produktmarkt, sondern auch auf dem lokalen Arbeitsmarkt berücksichtigt wird.10
Daneben können politische Maßnahmen zur Eindämmung von Arbeitsmarktmacht auch auf eine Stärkung der Verhandlungsmacht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abzielen, unter anderem durch eine Stärkung von Gewerkschaften oder Betriebsräten. So sind Betriebsräte insbesondere in größeren Unternehmen etabliert, und eine Stärkung der Rechte und Möglichkeiten von Betriebsräten kann zu einer Erhöhung der Verhandlungsmacht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und letzten Endes zu höheren Löhnen führen.11